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Evangelischer Gnadauer Gemeinschaftsverband e.V. (Gnadauer Zentrale)
Bismarckstraße 12
35683 Dillenburg
Tel.: 02771/8350-0
Fax: 02771/8350-29

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Bedeutung der Taufe für die Gemeinde Jesu Christi

Eine Erklärung des Theologischen Arbeitskreises


O. Vorbemerkungen
In den letzten beiden Jahrzehnten ist auch in Gnadauer Verbänden und Gemeinschaften intensiv über die Bedeutung der Taufe nachgedacht worden. Trotz mancher früherer Veröffentlichungen des Gnadauer Verbandes (West) bzw. des Gnadauer Gemeinschaftswerkes (Ost), einzelner Verbände und Arbeitsgruppen zu diesem Thema ist das damit verbundene Fragen nicht zur Ruhe gekommen. In Umbruchszeiten, wie wir sie gegenwärtig auf allen Ebenen erleben, ist das nur allzu verständlich.

Der Theologische Arbeitskreis, der in seiner Zusammensetzung ein Spektrum der in Gnadau vertretenen Auffassungen widerspiegelt, hat sich in längeren Gesprächsrunden erneut mit dem weiten Themenkomplex Taufe befasst. Herausgekommen ist dabei eine Erklärung, die versucht, seelsorgerlich und dialogisch zu argumentieren. Damit werden Hilfen für das Gespräch mit fragenden und suchenden Menschen gegeben.

0.3.
Beim Bedenken dessen, was Taufe bedeutet, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese nicht aus gesamtbiblischen Zusammenhängen gerissen wird. Nach evangelischem Verständnis geht es vor allem um die Einsicht, dass der Mensch nicht zuerst etwas leisten muss, sondern dass er beschenkt wird, von Gott das Heil empfängt. Von daher eröffnet sich eine Gesamtschau der Zusammenhänge im Zeugnis der Heiligen Schrift, die in der Praxis der Gemeinschaften und Gemeinden für den verantwortungsbewussten Umgang mit aktuellen Herausforderungen entscheidend ist.

0.4.
Mit dieser Erklärung möchte der Theologische Arbeitskreis zunächst, aber nicht nur, die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Raum der Gemeinschaftsbewegung ansprechen. Sie soll zu einer fruchtbaren Auseinandersetzung anregen und hoffentlich zu einem größeren Verständnis und Konsens in der Tauffrage beitragen.

1. Die Taufe – ein Sprengsatz für die Gemeinschaftsbewegung
1.1.

Die Gemeinschaftsbewegung als innerkirchliche Erneuerungsbewegung wird heute mit dem Thema „Taufe“ in doppelter Weise konfrontiert:
Einerseits begegnet ihr in den Landeskirchen eine – trotz mancherlei Einwände – mit großer Selbstverständlichkeit geübte Praxis der Taufe von Säuglingen. Andererseits beschäftigt sie vielfache Kritik, die im Blick auf die Kindertaufe teilweise aus freikirchlichen Kreisen, zum nicht geringen Teil jedoch auch aus den eigenen Reihen kommt.
Die Kritik an der Kindertaufe wird durch Argumente begründet wie:

Ø „Die Kindertaufe kommt in der Bibel nicht vor."
Ø „Ich möchte selbst entscheiden, ob und wann ich mich taufen lasse – meine Kinder sollen dieselbe Freiheit haben.“
Ø „Wenn ich mich taufen lasse, dann will ich das bewusst erleben, während ein Säugling an ein solches Geschehen keine Erinnerung hat.“
Ø „Die Taufe von erwachsenen Mitgliedern einer Landeskirche stellt keine Wiedertaufe dar, da die Kindertaufe keine echte Taufe war, die Glaubenstaufe dagegen biblisch geboten ist.“
Ø „Sollte man nicht grundsätzlich in der Kirche den Taufaufschub einführen, wenigstens als Alternative zur Kindertaufe? Dann würden uns viele Spannungen erspart.“
Ø „Ich sehe nicht ein, warum man mit der Taufe Mitglied in einer bestimmten Kirche werden soll.“

1.2.
Für Angehörige der Gemeinschaftsbewegung schließen sich weitere Fragen an:
Ø „Wenn ich meine geistliche Heimat innerhalb der Landeskirchlichen Gemeinschaft gefunden habe - warum soll ich dann für die Taufe meiner Kinder oder auch für Trauung und Beerdigung den Dienst des Ortspfarrers in Anspruch nehmen?“
Ø „Sind wir als Gemeinschaft denn nicht vollgültige Gemeinde im biblischen Sinn?“
Gleichzeitig erheben sich Widerstände gegen die Verbindung von Taufe und Mitgliedschaft in einer evangelischen Landeskirche. Man versteht in diesem Falle die Taufe als Akt der Eingliederung in die wahre, unsichtbare Gemeinde Jesu Christi oder/und in die jeweilige Gemeinschaft bzw. Gruppe vor Ort. Vor dem Hintergrund solcher Überlegungen werden vielerorts Kindersegnung und Erwachsenentaufe gewünscht.  

2. Was die Taufe ist und was sie wirkt
2.1.

Diese Erklärung ist getragen von der Überzeugung, dass die Heilige Schrift für uns bindend ist und uns deshalb miteinander verbindet. Als evangelische Christen hören wir das Wort Gottes in Übereinstimmung mit den Bekenntnissen der Reformation. Dieses Wort spricht im Neuen Testament unüberhörbar von der einen Taufe (Eph 4,5). Entscheidend ist, dass im Gesamtzeugnis der Schrift Gott in der Taufe handelt, denn sie geschieht im Namen des dreieinigen Gottes.

Die Taufe ist nach dem Zeugnis der Evangelien vom auferstandenen Herrn Jesus Christus selbst eingesetzt (vgl. Mt 28,18ff; Mk 16,15). Sie gründet in Jesu Leiden, Sterben und Auferstehen. In der Taufe gewinnt der Christ Anteil am Geschick Jesu Christi, am Gericht über die Sünde und an seinem neuen Leben. Dadurch werden Gottes Todesurteil und Gottes Lebensurteil am Täufling vollzogen, und er wird aufs engste mit Jesus Christus verbunden: „Oder wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, auch wir in einem neuen Leben wandeln“ (Röm 6,3f; vgl. Kol 2,12).

In Mt 28,18 verbindet Jesus Christus die Taufe mit seiner weltumspannenden Herrschaft. Indem Menschen „in Christus“ getauft werden und dabei Jesus als der Herr angerufen und bekannt wird, weist die Taufe auf einen Herrschaftswechsel hin: Nicht nur sündige Taten werden vergeben; der Mensch wird auch von der Macht der Sünde befreit und zu einem Leben in Reinheit, Heiligkeit und Gerechtigkeit berufen. Somit gehören Taufe und neues Leben in Christus zusammen (vgl. Röm 6,1-11).

Die Taufe hat ihren Ort in der Zeit zwischen Himmelfahrt und Wiederkunft Jesu Christi, d.h. in der Zeit, in der die Gemeinde Jesu Christi „im Glauben und nicht im Schauen“ lebt (2Kor 5,7). Das neue Leben in Christus ist also noch verborgen (Kol 3,3), aber es ist dennoch Wirklichkeit. Diese wird dem Getauften zugesprochen. Alle weitere Verkündigung an den Getauften ist der immer wieder aktualisierte Zuspruch, dass er in Christi Tod und Auferstehung getauft ist. Für den Getauften setzt die Verpflichtung zum neuen Leben Gottes schöpferisches Wort in Lehre und Verkündigung, das Glauben und Leben wirkt, voraus (Röm 6,4; Kol 2,12; 3,1-3; Eph 1,19f; 2,5f). Damit ist die Taufe ein personales Geschehen zwischen Gott und dem Menschen. Der Getaufte erhält nicht etwas. Vielmehr tritt Christus selber durch sein Wort und seinen Geist in Beziehung zu ihm. Deshalb ist die Taufe weder ein bloßes Symbolgeschehen noch eine magische Handlung, sondern in ihr spricht Gott den Menschen unverwechselbar, einmalig und persönlich sein Heil zu. Taufe – Leben in der Gemeinde – Wort – Glaube – Gehorsam zum neuen Leben bilden deshalb einen unlöslichen Zusammenhang (s. 2.2.).

Vollzogen wird die Taufe mit Wasser unter Berufung auf Jesu Befehl und Verheißung. Der Taufende handelt dabei an Christi statt. Im Taufgeschehen wird das gesprochene Wort mit dem Wasser als dem „sichtbaren Wort“ verbunden. Hier ist der dreieinige Gott selbst gegenwärtig. Er nimmt in der Taufe das Wasser als Element der Schöpfung für sein heilschaffendes Handeln in Dienst. So wirkt in dem schlichten Vorgang der Taufe Gott selbst auf gültige Weise.

2.2.
Diese biblisch-theologischen Einsichten werden in der unterschiedlichen Taufpraxis der Christen verschieden gewichtet:
In der Praxis der Kindertaufe kommt der Vorrang des Heilshandelns Gottes vor dem Glauben zum Ausdruck, mit dem der Mensch auf Gottes Handeln antwortet. Deshalb halten wir die Säuglingstaufe für eine gute Praxis. Freilich sehen wir auch die Gefahr, dass die Berufung zum Glauben dabei vernachlässigt werden kann. Hier liegen Aufgabe und Verheißung von christlicher Gemeinde, von christlichen Eltern und Paten gegenüber dem Täufling. Bei der Kindertaufe kann die glaubende Gemeinde, auch der Glaube der Eltern und Paten, den Glauben des Getauften nicht ersetzen, wohl aber vorausnehmen, umfangen und ihm durch Wort und Gebet den Weg bahnen.

In der Praxis der Taufe glaubender Erwachsener wird die Antwort des Menschen auf Gottes Handeln betont. Obwohl wir die Gefahr für relativ groß halten, dass sich dadurch Glaubende mehr auf ihre menschliche Entscheidung verlassen als auf Gottes Heilshandeln, respektieren wir die Entscheidung für die Erwachsenentaufe.

Abzulehnen ist aufgrund des biblischen Zeugnisses eine Wiedertaufpraxis, weil sie Gottes Zusage bei der vorausgegangenen Taufe nicht ernst nimmt, ja sogar verneint.
Abzulehnen ist ebenso ein Taufverständnis, das die Taufe aus dem gesamtbiblisch begründeten Zusammenhang von Altem und Neuem Bund, Gemeinde, Wort und Glaube herauslöst.

3. Hinweise auf die Geschichte der christlichen Kirche
Es verwundert nicht, wenn vor allem aus dem Heidentum kommende Eltern in der frühen Christenheit für die ihnen geborenen Kinder vor allem ein Interesse hatten: Auch unsere Kinder sollen an Gottes Heil und Schutz Anteil haben; sie sollen nicht fern von seiner Gemeinde, seinem Geist, seiner Herrschaft und Barmherzigkeit leben; man kann die Kinder doch nicht unter der Herrschaft gottwidriger Mächte lassen! In diesem Wunsch bestärkte sie die eindeutige Aussage Jesu: „Lasset die Kinder und wehret ihnen nicht, zu mir zu kommen; denn solchen gehört das Himmelreich“ (Mt 19,14). Mehrere Hinweise aus der ersten Christenheit lassen erkennen, dass die Bekehrung von „Familienhäuptern“ ganz selbstverständlich mit der Taufe des ganzen „Hauses“ verbunden wurde (vgl. Apg 16,15; 16,31; 18,8; 1Kor 1,16); zum Haus gehörten neben den unmündigen Kindern auch die Sklaven. Ausdrücklich überliefert ist die Taufe von Säuglingen seit Ende des 2. Jahrhunderts.

Zwar gab es in häretischen Gruppen gelegentlich Kritik an dieser Praxis oder eine Ablehnung der Taufe von kleinen Kindern, doch führte dies über 1300 Jahre lang kirchlicherseits nicht dazu, diese Praxis grundlegend in Frage zu stellen. Erst im Zuge der fundamentalen Verschiebung der Blickrichtung seit Beginn der Neuzeit, in der Vermögen und Ergehen des Individums ins Zentrum des Interesses rücken und auch die Gemeinde mehr und mehr als Zusammenschluß frommer Einzelpersönlichkeiten gesehen wird, wird auch die Taufe von Kindern zunehmend in Frage gestellt. Nun tritt im Zusammenhang der Kindertaufe die persönliche Entscheidung des selbst verantwortlichen Menschen, das Bekenntnis seines Glaubens, die Bereitschaft zum neuen Lebenswandel in den Vordergrund. Da dies von einem Säugling nicht gefordert werden kann, wird die Kindertaufe durch die Mündigentaufe verdrängt.

4. Leben aus der Taufe
4.1.

Als einmaliger und unwiederholbarer Akt bleibt die Taufe grundlegend für das gesamte Leben des Christen. Von der Taufe aus wird das neue Leben als „Leben in Christus“ erkannt. Die Verkündigung ruft zu dem zurück, was Gott in der Taufe getan hat: Wir werden daran erinnert, was dort an uns geschehen ist und werden zum Wandel in der Gnade und im neuen Leben ermahnt. Die Gemeinde kann nicht an ihren Aktivitäten, nicht einmal an ihrem Wachstum als Gemeinde Jesu Christi erkannt werden. Was sie wirklich ist, tritt durch das zutage, was Gott an ihr getan hat. Das wird in der Taufe sichtbar. Von hier aus ist auch das Leben des einzelnen und der Gemeinde zu beurteilen: Entspricht es diesem Handeln Gottes, ist es „Leben aus der Taufe“?

Im Neuen Testament findet sich weder eine Beschreibung noch eine abstrakte Deutung des Taufablaufs. Dagegen wird auf vielfältige Weise das bezeugt, was Gott in der Taufe an den Glaubenden getan hat, was er gegenwärtig an ihnen tut und was er an zukünftigen Christen tun will. Dementsprechend ist auch die Kirche Jesu Christi darauf angewiesen, in ihren verschiedenen Bereichen das Geschenk zu bezeugen, das Gott ihr in der Taufe macht: Hier eignet er seine Gnade zu und befähigt, aus ihr zu leben. Bei der Familienandacht und in der Unterweisung im Kindergarten, im Religions- und Konfirmandenunterricht, im Kindergottesdienst und in der Jugendarbeit, in verschiedenen Formen des „Konfirmandenunterrichts für Erwachsene“ und nicht zuletzt in Hauskreisen und Seminaren soll bezeugt werden, was Gott in Jesus Christus getan und dem einzelnen Christen in der Taufe zugesprochen hat. Das Feiern des Tauftages (neben dem des Geburtstages) kann dieses Geschehen innerhalb des Jahresablaufs konkret in Erinnerung rufen.

Die Vergegenwärtigung des göttlichen Handelns in der Taufe gewinnt in der Seelsorge eine einzigartige Kraft: In Situationen der Depression, der Krankheit oder des herannahenden Todes kann die Bedeutung von allem eigenen Tun und Wollen zerfallen. Was allein trägt, ist die unverbrüchliche Zusage der Treue Gottes. Diese aber ist in der Taufe auf unverwechselbar persönliche Weise ein für allemal ergangen: „Du bist getauft. Damit hat der allmächtige Gott die Herrschaft über dein Leben angetreten; er lässt dich auch jetzt nicht aus seiner Hand fallen; dafür hat er sich in der Taufe als Brief und Siegel seines Handelns verbürgt. Er trägt dich durch, auch wenn du nichts mehr weißt, glaubst oder fühlst.“

So sehr daher die oben genannten kritischen Anfragen zur Taufe im Zuge der Individualisierung auch einleuchten mögen, so wenig werden sie der Größe des göttlichen Geschenks der Taufe gerecht. Auch an dieser Stelle wird letztlich alles darauf ankommen, ob die eigene Kritik an möglicherweise fremd gewordenen kirchlichen Handlungen den Maßstab für das Verhalten abgibt; oder ob man bereit ist, auf den Reichtum biblisch-theologischer Lehre aufmerksam zu hören und von daher sachgemäße Kriterien für die Gestaltung des Lebens in der Gemeinde Jesu Christi zu gewinnen.

4.2.
In der Geschichte der Gemeinschaftsbewegung stand die Botschaft von Bekehrung, Wiedergeburt und Heiligung im Mittelpunkt. Tauflehre und Taufverkündigung wurden vernachlässigt. Deshalb müssen wir die biblischen Grundlinien der Taufe in den Gemeinschaften neu bedenken. Dazu gehört die Verkündigung der Rechtfertigung im Sinne des erwählenden, rufenden, erweckenden und rettenden Handelns Gottes an uns, der durch sein Wort den Glauben schafft und die Wiedergeburt wirkt.
Das schließt die Erinnerung an die Taufe ein. Taufverkündigung ist Ruf zum Glauben und hat Verkündigung der damit untrennbar verbundenen und gebotenen Heiligung zu sein (Röm 6,1-11; Eph 4,17ff).

Solche Taufverkündigung bewahrt vor dem Missverständnis einer Taufwiedergeburt ohne Glauben, ebenso vor dem Verlangen nach nochmaliger Taufe. Sie nimmt die einmal gegebene Zusage Gottes ernst und vertraut dem Wort, das Glauben wirkt. Ziel ist, dass das Leben aus der Taufe den Gläubigen begleitet, wie es bei den Vätern im Glauben (M. Luther, Ph. J. Spener) geübt wurde.

5. Antworten auf aktuelle Einwände
„Die Kindertaufe kommt in der Bibel nicht vor.“
In apostolischer Zeit wurde das Evangelium in einer ursprünglich missionarischen Situation verkündigt, in der normal ist, dass Erwachsene sich dem Glauben zuwenden und getauft werden. Das Neue Testament berichtet verschiedentlich, dass die Apostel Menschen mit ihren ganzen Häusern tauften (Apg 16,15.31; 18,8; 1Kor 1,16). Zum „Haus“ gehörten damals die Glieder einer Familie, auch unmündige Kinder und/oder Sklaven. So betrachteten die Apostel es als dem Evangelium gemäß, unmündige Kinder in die Taufe einzubeziehen.

5.2.
„Ich möchte selbst entscheiden, ob und wann ich mich taufen lasse - meine Kinder sollen dieselbe Freiheit haben.“
Im Blick auf den Zeitpunkt der Taufe ist diese Argumentation eine Möglichkeit. Freilich ist die Gefahr damit verbunden, dass die eigene Entscheidung überbewertet wird. Die Säuglingstaufe dagegen betont: Gottes Heilshandeln geht der menschlichen Antwort im Glauben voraus. Das muss auch bei einer Entscheidung für die Erwachsenentaufe festgehalten werden.

Zur Entscheidungsfreiheit überhaupt gilt es zu bedenken: Sich taufen zu lassen, weil Gottes Ruf zum Heil gehört und vernommen wurde, ist keine freie Entscheidung wie der Abschluss eines Vertrages. Niemand ist von sich aus frei, das Heil anzunehmen. Nur wo das schöpferische Wort des Evangeliums wirkt, kommt es zu Umkehr und glaubendem Empfang der Heilszusage in Christus. Wenn ein Mensch, unabhängig von seinem Alter, sich zur Annahme des Heils entscheidet, so ist dieses immer das Ergebnis von Gottes werbendem Ruf und dem Wirken seines Heiligen Geistes. Und der wirkt, „wo und wann es ihm wohlgefällt“.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es zum biblischen Elternverständnis gehört, die Kinder mit in die Gemeinschaft des Glaubens hineinzunehmen, wie in vielen anderen Lebensbereichen die Eltern für die Kinder entscheiden und sie so ins Leben hineinführen.

„Wenn ich mich taufen lasse, dann will ich das bewusst erleben, während ein Säugling an ein solches Geschehen keine Erinnerung hat.“

Das Argument ist zunächst verständlich. Dahinter steht die Sehnsucht nach bewusstem, fühlbarem Erleben und der Wunsch nach persönlich nachvollziehbarer Erfahrung. Doch zu bedenken ist: Grundlage der Gewissheit des Heils ist nicht das Erleben, das immer hinterfragbar bleibt, sondern gerade etwas, das unabhängig von einzelnen Menschen ist: Die Zusage Gottes, die von außen (extra nos) zum Menschen kommt. Das schließt das Erleben nicht aus, sondern ein, z.B. wenn durch die Gewissheit der Sündenvergebung Friede und Freude erfahren wird, wenn Menschen in der Anfechtung im Blick auf ihr Getauftsein getröstet werden.

Wer seine Taufe bewusst erlebt, ist nicht bevorzugt gegenüber dem, der als Säugling getauft wurde und später im Glauben seine Taufe bejahen kann.

5.4.
„Die Taufe von erwachsenen Mitgliedern einer Landeskirche stellt keine Wiedertaufe dar, da die Kindertaufe keine echte Taufe war, die Glaubenstaufe dagegen biblisch geboten ist.“

Nach dieser Argumentation müsste der Taufe der Glaubensschritt vorausgehen. Die Taufe selbst ist dann nur Bekenntnisakt vor Gemeinde und Welt und Gehorsamsakt gegenüber dem biblischen Zeugnis. Dann wäre aber die Säuglingstaufe nichtig und ein nochmaliger Taufakt nötig.

Demgegenüber stellen wir fest: Die Taufe ist nicht in erster Linie Bekenntnisakt, sondern Gottes Heilszusage über dem Täufling. Diese Zusage ist kein leeres Wort. Die Taufe ist Gottes Brief und Siegel auf sein Wort für den einzelnen. Sie bleibt über einem Menschen bestehen, auch wenn er sie im Augenblick des Empfangs nicht bewusst vernehmen kann. Die Gültigkeit und Wertigkeit der Taufe hängt nicht an der Qualität des subjektiven Erlebens beim Täufling, sondern an der einmaligen und nicht auszulöschenden Qualität der göttlichen Zusage über dem Täufling.

Auch die bewusst erlebte Taufe schützt weder vor Anfechtung noch vor Unglauben. Soll sich z.B. der Getaufte nochmals taufen lassen, wenn er in die Anfechtung gerät, ob denn seine Bekehrung, seine Glaubensentscheidung, seine Übergabe- und Bekenntniswilligkeit bei der Taufe echt und gut genug waren vor Gott? Allein auf Gottes Zusage kann sich der als Erwachsene wie der als Säugling Getaufte berufen. Denn beide leben in der bleibenden Abhängigkeit von Gott und seinem gnadenreichen Wort.

„Sollte man nicht grundsätzlich in der Kirche den Taufaufschub einführen, wenigstens als Alternative zur Kindertaufe? Dann würden uns viele Spannungen erspart.“
Zunächst ist festzustellen, dass ein Taufaufschub in vielen Landeskirchen rechtlich möglich ist und praktiziert wird. Weil aber Gottes Heilshandeln jeder menschlichen Antwort voraus geht, halten wir die Säuglingstaufe für die diejenige Praxis, in der evangelischer Glaube am besten zum Ausdruck kommt. Daneben respektieren wir, wenn Brüdern und Schwestern die biblisch-theologischen Argumente anders gewichten und sich für einen so genannten Taufauf-schub bzw. für die Erwachsenentaufe aussprechen oder entscheiden. Klar ist jedoch, dass eine aufgeschobene Taufe keine bessere Taufe ist. Auch ein Taufaufschub verpflichtet Eltern und Gemeinde zur Verkündigung des Glauben wirkenden Evangeliums.

Gott handelt in der Taufe. Warum sollten wir unseren unmündigen Kindern das vorenthalten, was schon Christen in der Apostelzeit in ihren „Häusern“ praktizierten?

5.6.
„Ich sehe nicht ein, warum man mit der Taufe Mitglied in einer bestimmten Kirche wird.“
Negative Erfahrungen mit der Landeskirche lassen solche Vorstellungen verständlich erscheinen. Überall, wo Christen zusammenkommen und damit die geglaubte Gestalt der Kirche Jesu Christi sichtbar wird, gibt es neben ermutigenden Erfahrungen Fehler, Schuld und Versagen. Die geglaubte Gemeinde darf nicht von der erfahrbaren Wirklichkeit getrennt werden.

Damit hängt es auch zusammen, dass die Taufe ihren Platz in einer sichtbaren Gemeinde hat und haben muss und hier zentral im Gottesdienst der Gemeinde. Taufe, Gemeinde, Wort und Glaube sind nicht voneinander zu trennen. Sie spielen sich nicht nur im Geist und in den Gedanken ab, sondern werden hörbar, sichtbar, erfahrbar, schlagen sich in der Geschichte einzelner Menschen wie ganzer Gemeinden und Kirchen nieder. Jede Kirche, jede Gemeinde hat dabei ihre Geschichte, ihre Bekenntnisse und ihre Ordnungen, die sich auf die Gestalt der Taufe auswirken.

Gottes Handeln in der Taufe, durch das der Täufling in den Leib Christi eingegliedert wird (Apg 2,41; Eph 4,4-6), findet sichtbaren Ausdruck in der Aufnahme und damit Mitgliedschaft in der taufenden Gemeinde und Kirche. Taufe ist damit Aufnahme in eine sichtbare Gemeinde, die zur geistlichen Identität und Heimatfindung beiträgt.
Landeskirchliche Gemeinschaftsarbeit hat nach ihrem Selbstverständnis (unabhängig vom Grad der Zusammenarbeit mit der Landeskirche) ihren Platz in der Landeskirche. Deshalb sind Getaufte, die zur Landeskirchlichen Gemeinschaft gehören, Glieder der jeweiligen Landeskirche, auch wenn sie die Landeskirchliche Gemeinschaft als ihre geistliche Heimat betrachten.

6. Schlusswort
Von der Taufe denken wir nicht gering. Jesus Christus hat seinen Jüngern geboten zu taufen. Die Taufe ist seine Gabe an uns. Bevor wir etwas wussten und konnten, hat Gott alles für unser Heil getan.

Die Freude an der Taufe ist darum vor allem Freude an Jesus. Weil es so ist, werden wir ihn und sein Heil vor den Menschen bezeugen: Vor Getauften und Ungetauften, deren Zahl in unserem Land immer größer wird.

Die Taufe ist unlösbar verbunden mit der zum Glauben rufenden Verkündigung des rettenden Evangeliums durch die Gemeinde. Diese übernimmt eine große Verantwortung, wenn sie tauft – seien es Kinder oder Erwachsene.

Zu dieser Verantwortung gehört das immer neue Gespräch über die Taufe, besonders über das Verhältnis von Wort Gottes und Taufe, Glaube und Taufe, Gemeinde und Taufe. Dazu will die vorliegende Erklärung des Gnadauer Theologischen Arbeitskreises beitragen.

Literaturhinweise:

Hansjörg Bräumer: Taufe – Eine biblische Betrachtung für Angefochtene; Hänssler-Verlag 1987

Kurt Heimbucher: „Ich bin getauft auf einen Namen ...“ – Gedanken eines Christen, der sich über seine Taufe freut; Gnadauer Materialdienst Nr. 14

Walter Michaelis: Haben wir ein gutes Gewissen gegenüber der Taufe? Gnadauer Material-dienst Nr. 1

Die Erklärung wurde vom Gnadauer Theologischen Arbeitskreis erarbeitet. 
Zu ihm gehören
Hans-Joachim Martens, Woltersdorf (Vorsitzender bis März 2001)
Karl-Heinz Bormuth, Marburg 
Dr. Joachim Drechsel, Marburg (seit März 2001) 
Dr. Helmuth Egelkraut, Weissach im Tal
Gottfried Geweniger, Lößnitz (Vorsitzender ab März 2001)
Dr. Eberhard Hahn, Tübingen 
Dr. Rainer Knieling, Wuppertal 
Dr. Christoph Morgner, Siegen 
Dr. Klaus vom Orde, Recklinghausen 
Theo Schneider, Dillenburg 
Paul-Gerhard Schwesig, Cöthen 
Claus-Dieter Stoll, Sulz am Neckar
Martin Westerheide, Puschendorf 

Dillenburg, den 6. März 2001 
Fassung: 06.03.2001
   

 


 

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