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O. Vorbemerkungen
In den letzten beiden Jahrzehnten ist auch in Gnadauer
Verbänden und Gemeinschaften intensiv über die Bedeutung der
Taufe nachgedacht worden. Trotz mancher früherer
Veröffentlichungen des Gnadauer Verbandes (West) bzw. des
Gnadauer Gemeinschaftswerkes (Ost), einzelner Verbände und
Arbeitsgruppen zu diesem Thema ist das damit verbundene Fragen
nicht zur Ruhe gekommen. In Umbruchszeiten, wie wir sie
gegenwärtig auf allen Ebenen erleben, ist das nur allzu
verständlich.
Der Theologische Arbeitskreis, der in seiner Zusammensetzung
ein Spektrum der in Gnadau vertretenen Auffassungen
widerspiegelt, hat sich in längeren Gesprächsrunden erneut mit
dem weiten Themenkomplex Taufe befasst. Herausgekommen ist
dabei eine Erklärung, die versucht, seelsorgerlich und
dialogisch zu argumentieren. Damit werden Hilfen für das
Gespräch mit fragenden und suchenden Menschen gegeben.
0.3.
Beim Bedenken dessen, was Taufe bedeutet, sollte unbedingt
darauf geachtet werden, dass diese nicht aus gesamtbiblischen
Zusammenhängen gerissen wird. Nach evangelischem Verständnis
geht es vor allem um die Einsicht, dass der Mensch nicht
zuerst etwas leisten muss, sondern dass er beschenkt wird, von
Gott das Heil empfängt. Von daher eröffnet sich eine
Gesamtschau der Zusammenhänge im Zeugnis der Heiligen Schrift,
die in der Praxis der Gemeinschaften und Gemeinden für den
verantwortungsbewussten Umgang mit aktuellen Herausforderungen
entscheidend ist.
0.4.
Mit dieser Erklärung möchte der Theologische Arbeitskreis
zunächst, aber nicht nur, die haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Raum der
Gemeinschaftsbewegung ansprechen. Sie soll zu einer
fruchtbaren Auseinandersetzung anregen und hoffentlich zu
einem größeren Verständnis und Konsens in der Tauffrage
beitragen.
1. Die Taufe – ein Sprengsatz für die Gemeinschaftsbewegung
1.1.
Die Gemeinschaftsbewegung als innerkirchliche
Erneuerungsbewegung wird heute mit dem Thema „Taufe“ in
doppelter Weise konfrontiert:
Einerseits begegnet ihr in den Landeskirchen eine – trotz
mancherlei Einwände – mit großer Selbstverständlichkeit geübte
Praxis der Taufe von Säuglingen. Andererseits beschäftigt sie
vielfache Kritik, die im Blick auf die Kindertaufe teilweise
aus freikirchlichen Kreisen, zum nicht geringen Teil jedoch
auch aus den eigenen Reihen kommt.
Die Kritik an der Kindertaufe wird durch Argumente begründet
wie:
Ø „Die Kindertaufe kommt in der Bibel nicht vor."
Ø „Ich möchte selbst entscheiden, ob und wann ich mich taufen
lasse – meine Kinder sollen dieselbe Freiheit haben.“
Ø „Wenn ich mich taufen lasse, dann will ich das bewusst
erleben, während ein Säugling an ein solches Geschehen keine
Erinnerung hat.“
Ø „Die Taufe von erwachsenen Mitgliedern einer Landeskirche
stellt keine Wiedertaufe dar, da die Kindertaufe keine echte
Taufe war, die Glaubenstaufe dagegen biblisch geboten ist.“
Ø „Sollte man nicht grundsätzlich in der Kirche den
Taufaufschub einführen, wenigstens als Alternative zur
Kindertaufe? Dann würden uns viele Spannungen erspart.“
Ø „Ich sehe nicht ein, warum man mit der Taufe Mitglied in
einer bestimmten Kirche werden soll.“
1.2.
Für Angehörige der Gemeinschaftsbewegung schließen sich
weitere Fragen an:
Ø „Wenn ich meine geistliche Heimat innerhalb der
Landeskirchlichen Gemeinschaft gefunden habe - warum soll ich
dann für die Taufe meiner Kinder oder auch für Trauung und
Beerdigung den Dienst des Ortspfarrers in Anspruch nehmen?“
Ø „Sind wir als Gemeinschaft denn nicht vollgültige Gemeinde
im biblischen Sinn?“
Gleichzeitig erheben sich Widerstände gegen die Verbindung von
Taufe und Mitgliedschaft in einer evangelischen Landeskirche.
Man versteht in diesem Falle die Taufe als Akt der
Eingliederung in die wahre, unsichtbare Gemeinde Jesu Christi
oder/und in die jeweilige Gemeinschaft bzw. Gruppe vor Ort.
Vor dem Hintergrund solcher Überlegungen werden vielerorts
Kindersegnung und Erwachsenentaufe gewünscht.
2. Was die Taufe ist und was sie wirkt
2.1.
Diese Erklärung ist getragen von der Überzeugung, dass die
Heilige Schrift für uns bindend ist und uns deshalb
miteinander verbindet. Als evangelische Christen hören wir das
Wort Gottes in Übereinstimmung mit den Bekenntnissen der
Reformation. Dieses Wort spricht im Neuen Testament
unüberhörbar von der einen Taufe (Eph 4,5). Entscheidend ist,
dass im Gesamtzeugnis der Schrift Gott in der Taufe handelt,
denn sie geschieht im Namen des dreieinigen Gottes.
Die Taufe ist nach dem Zeugnis der Evangelien vom
auferstandenen Herrn Jesus Christus selbst eingesetzt (vgl. Mt
28,18ff; Mk 16,15). Sie gründet in Jesu Leiden, Sterben und
Auferstehen. In der Taufe gewinnt der Christ Anteil am
Geschick Jesu Christi, am Gericht über die Sünde und an seinem
neuen Leben. Dadurch werden Gottes Todesurteil und Gottes
Lebensurteil am Täufling vollzogen, und er wird aufs engste
mit Jesus Christus verbunden: „Oder wisst ihr nicht, dass
alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in
seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die
Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den
Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, auch wir in einem
neuen Leben wandeln“ (Röm 6,3f; vgl. Kol 2,12).
In Mt 28,18 verbindet Jesus Christus die Taufe mit seiner
weltumspannenden Herrschaft. Indem Menschen „in Christus“
getauft werden und dabei Jesus als der Herr angerufen und
bekannt wird, weist die Taufe auf einen Herrschaftswechsel
hin: Nicht nur sündige Taten werden vergeben; der Mensch wird
auch von der Macht der Sünde befreit und zu einem Leben in
Reinheit, Heiligkeit und Gerechtigkeit berufen. Somit gehören
Taufe und neues Leben in Christus zusammen (vgl. Röm 6,1-11).
Die Taufe hat ihren Ort in der Zeit zwischen Himmelfahrt und
Wiederkunft Jesu Christi, d.h. in der Zeit, in der die
Gemeinde Jesu Christi „im Glauben und nicht im Schauen“ lebt
(2Kor 5,7). Das neue Leben in Christus ist also noch verborgen
(Kol 3,3), aber es ist dennoch Wirklichkeit. Diese wird dem
Getauften zugesprochen. Alle weitere Verkündigung an den
Getauften ist der immer wieder aktualisierte Zuspruch, dass er
in Christi Tod und Auferstehung getauft ist. Für den Getauften
setzt die Verpflichtung zum neuen Leben Gottes schöpferisches
Wort in Lehre und Verkündigung, das Glauben und Leben wirkt,
voraus (Röm 6,4; Kol 2,12; 3,1-3; Eph 1,19f; 2,5f). Damit ist
die Taufe ein personales Geschehen zwischen Gott und dem
Menschen. Der Getaufte erhält nicht etwas. Vielmehr tritt
Christus selber durch sein Wort und seinen Geist in Beziehung
zu ihm. Deshalb ist die Taufe weder ein bloßes Symbolgeschehen
noch eine magische Handlung, sondern in ihr spricht Gott den
Menschen unverwechselbar, einmalig und persönlich sein Heil
zu. Taufe – Leben in der Gemeinde – Wort – Glaube – Gehorsam
zum neuen Leben bilden deshalb einen unlöslichen Zusammenhang
(s. 2.2.).
Vollzogen wird die Taufe mit Wasser unter Berufung auf Jesu
Befehl und Verheißung. Der Taufende handelt dabei an Christi
statt. Im Taufgeschehen wird das gesprochene Wort mit dem
Wasser als dem „sichtbaren Wort“ verbunden. Hier ist der
dreieinige Gott selbst gegenwärtig. Er nimmt in der Taufe das
Wasser als Element der Schöpfung für sein heilschaffendes
Handeln in Dienst. So wirkt in dem schlichten Vorgang der
Taufe Gott selbst auf gültige Weise.
2.2.
Diese biblisch-theologischen Einsichten werden in der
unterschiedlichen Taufpraxis der Christen verschieden
gewichtet:
In der Praxis der Kindertaufe kommt der Vorrang des
Heilshandelns Gottes vor dem Glauben zum Ausdruck, mit dem der
Mensch auf Gottes Handeln antwortet. Deshalb halten wir die
Säuglingstaufe für eine gute Praxis. Freilich sehen wir auch
die Gefahr, dass die Berufung zum Glauben dabei vernachlässigt
werden kann. Hier liegen Aufgabe und Verheißung von
christlicher Gemeinde, von christlichen Eltern und Paten
gegenüber dem Täufling. Bei der Kindertaufe kann die glaubende
Gemeinde, auch der Glaube der Eltern und Paten, den Glauben
des Getauften nicht ersetzen, wohl aber vorausnehmen, umfangen
und ihm durch Wort und Gebet den Weg bahnen.
In der Praxis der Taufe glaubender Erwachsener wird die
Antwort des Menschen auf Gottes Handeln betont. Obwohl wir die
Gefahr für relativ groß halten, dass sich dadurch Glaubende
mehr auf ihre menschliche Entscheidung verlassen als auf
Gottes Heilshandeln, respektieren wir die Entscheidung für die
Erwachsenentaufe.
Abzulehnen ist aufgrund des biblischen Zeugnisses eine
Wiedertaufpraxis, weil sie Gottes Zusage bei der
vorausgegangenen Taufe nicht ernst nimmt, ja sogar verneint.
Abzulehnen ist ebenso ein Taufverständnis, das die Taufe aus
dem gesamtbiblisch begründeten Zusammenhang von Altem und
Neuem Bund, Gemeinde, Wort und Glaube herauslöst.
3. Hinweise auf die Geschichte der christlichen Kirche
Es verwundert nicht, wenn vor allem aus dem Heidentum kommende
Eltern in der frühen Christenheit für die ihnen geborenen
Kinder vor allem ein Interesse hatten: Auch unsere Kinder
sollen an Gottes Heil und Schutz Anteil haben; sie sollen
nicht fern von seiner Gemeinde, seinem Geist, seiner
Herrschaft und Barmherzigkeit leben; man kann die Kinder doch
nicht unter der Herrschaft gottwidriger Mächte lassen! In
diesem Wunsch bestärkte sie die eindeutige Aussage Jesu:
„Lasset die Kinder und wehret ihnen nicht, zu mir zu kommen;
denn solchen gehört das Himmelreich“ (Mt 19,14). Mehrere
Hinweise aus der ersten Christenheit lassen erkennen, dass die
Bekehrung von „Familienhäuptern“ ganz selbstverständlich mit
der Taufe des ganzen „Hauses“ verbunden wurde (vgl. Apg 16,15;
16,31; 18,8; 1Kor 1,16); zum Haus gehörten neben den
unmündigen Kindern auch die Sklaven. Ausdrücklich überliefert
ist die Taufe von Säuglingen seit Ende des 2. Jahrhunderts.
Zwar gab es in häretischen Gruppen gelegentlich Kritik an
dieser Praxis oder eine Ablehnung der Taufe von kleinen
Kindern, doch führte dies über 1300 Jahre lang
kirchlicherseits nicht dazu, diese Praxis grundlegend in Frage
zu stellen. Erst im Zuge der fundamentalen Verschiebung der
Blickrichtung seit Beginn der Neuzeit, in der Vermögen und
Ergehen des Individums ins Zentrum des Interesses rücken und
auch die Gemeinde mehr und mehr als Zusammenschluß frommer
Einzelpersönlichkeiten gesehen wird, wird auch die Taufe von
Kindern zunehmend in Frage gestellt. Nun tritt im Zusammenhang
der Kindertaufe die persönliche Entscheidung des selbst
verantwortlichen Menschen, das Bekenntnis seines Glaubens, die
Bereitschaft zum neuen Lebenswandel in den Vordergrund. Da
dies von einem Säugling nicht gefordert werden kann, wird die
Kindertaufe durch die Mündigentaufe verdrängt.
4. Leben aus der Taufe
4.1.
Als einmaliger und unwiederholbarer Akt bleibt die Taufe
grundlegend für das gesamte Leben des Christen. Von der Taufe
aus wird das neue Leben als „Leben in Christus“ erkannt. Die
Verkündigung ruft zu dem zurück, was Gott in der Taufe getan
hat: Wir werden daran erinnert, was dort an uns geschehen ist
und werden zum Wandel in der Gnade und im neuen Leben ermahnt.
Die Gemeinde kann nicht an ihren Aktivitäten, nicht einmal an
ihrem Wachstum als Gemeinde Jesu Christi erkannt werden. Was
sie wirklich ist, tritt durch das zutage, was Gott an ihr
getan hat. Das wird in der Taufe sichtbar. Von hier aus ist
auch das Leben des einzelnen und der Gemeinde zu beurteilen:
Entspricht es diesem Handeln Gottes, ist es „Leben aus der
Taufe“?
Im Neuen Testament findet sich weder eine Beschreibung noch
eine abstrakte Deutung des Taufablaufs. Dagegen wird auf
vielfältige Weise das bezeugt, was Gott in der Taufe an den
Glaubenden getan hat, was er gegenwärtig an ihnen tut und was
er an zukünftigen Christen tun will. Dementsprechend ist auch
die Kirche Jesu Christi darauf angewiesen, in ihren
verschiedenen Bereichen das Geschenk zu bezeugen, das Gott ihr
in der Taufe macht: Hier eignet er seine Gnade zu und
befähigt, aus ihr zu leben. Bei der Familienandacht und in der
Unterweisung im Kindergarten, im Religions- und
Konfirmandenunterricht, im Kindergottesdienst und in der
Jugendarbeit, in verschiedenen Formen des
„Konfirmandenunterrichts für Erwachsene“ und nicht zuletzt in
Hauskreisen und Seminaren soll bezeugt werden, was Gott in
Jesus Christus getan und dem einzelnen Christen in der Taufe
zugesprochen hat. Das Feiern des Tauftages (neben dem des
Geburtstages) kann dieses Geschehen innerhalb des
Jahresablaufs konkret in Erinnerung rufen.
Die Vergegenwärtigung des göttlichen Handelns in der Taufe
gewinnt in der Seelsorge eine einzigartige Kraft: In
Situationen der Depression, der Krankheit oder des
herannahenden Todes kann die Bedeutung von allem eigenen Tun
und Wollen zerfallen. Was allein trägt, ist die
unverbrüchliche Zusage der Treue Gottes. Diese aber ist in der
Taufe auf unverwechselbar persönliche Weise ein für allemal
ergangen: „Du bist getauft. Damit hat der allmächtige Gott die
Herrschaft über dein Leben angetreten; er lässt dich auch
jetzt nicht aus seiner Hand fallen; dafür hat er sich in der
Taufe als Brief und Siegel seines Handelns verbürgt. Er trägt
dich durch, auch wenn du nichts mehr weißt, glaubst oder
fühlst.“
So sehr daher die oben genannten kritischen Anfragen zur Taufe
im Zuge der Individualisierung auch einleuchten mögen, so
wenig werden sie der Größe des göttlichen Geschenks der Taufe
gerecht. Auch an dieser Stelle wird letztlich alles darauf
ankommen, ob die eigene Kritik an möglicherweise fremd
gewordenen kirchlichen Handlungen den Maßstab für das
Verhalten abgibt; oder ob man bereit ist, auf den Reichtum
biblisch-theologischer Lehre aufmerksam zu hören und von daher
sachgemäße Kriterien für die Gestaltung des Lebens in der
Gemeinde Jesu Christi zu gewinnen.
4.2.
In der Geschichte der Gemeinschaftsbewegung stand die
Botschaft von Bekehrung, Wiedergeburt und Heiligung im
Mittelpunkt. Tauflehre und Taufverkündigung wurden
vernachlässigt. Deshalb müssen wir die biblischen Grundlinien
der Taufe in den Gemeinschaften neu bedenken. Dazu gehört die
Verkündigung der Rechtfertigung im Sinne des erwählenden,
rufenden, erweckenden und rettenden Handelns Gottes an uns,
der durch sein Wort den Glauben schafft und die Wiedergeburt
wirkt.
Das schließt die Erinnerung an die Taufe ein. Taufverkündigung
ist Ruf zum Glauben und hat Verkündigung der damit untrennbar
verbundenen und gebotenen Heiligung zu sein (Röm 6,1-11; Eph
4,17ff).
Solche Taufverkündigung bewahrt vor dem Missverständnis einer
Taufwiedergeburt ohne Glauben, ebenso vor dem Verlangen nach
nochmaliger Taufe. Sie nimmt die einmal gegebene Zusage Gottes
ernst und vertraut dem Wort, das Glauben wirkt. Ziel ist, dass
das Leben aus der Taufe den Gläubigen begleitet, wie es bei
den Vätern im Glauben (M. Luther, Ph. J. Spener) geübt wurde.
5. Antworten auf aktuelle Einwände
„Die Kindertaufe kommt in der Bibel nicht vor.“
In apostolischer Zeit wurde das Evangelium in einer
ursprünglich missionarischen Situation verkündigt, in der
normal ist, dass Erwachsene sich dem Glauben zuwenden und
getauft werden. Das Neue Testament berichtet verschiedentlich,
dass die Apostel Menschen mit ihren ganzen Häusern tauften (Apg
16,15.31; 18,8; 1Kor 1,16). Zum „Haus“ gehörten damals die
Glieder einer Familie, auch unmündige Kinder und/oder Sklaven.
So betrachteten die Apostel es als dem Evangelium gemäß,
unmündige Kinder in die Taufe einzubeziehen.
5.2.
„Ich möchte selbst entscheiden, ob und wann ich mich taufen
lasse - meine Kinder sollen dieselbe Freiheit haben.“
Im Blick auf den Zeitpunkt der Taufe ist diese Argumentation
eine Möglichkeit. Freilich ist die Gefahr damit verbunden,
dass die eigene Entscheidung überbewertet wird. Die
Säuglingstaufe dagegen betont: Gottes Heilshandeln geht der
menschlichen Antwort im Glauben voraus. Das muss auch bei
einer Entscheidung für die Erwachsenentaufe festgehalten
werden.
Zur Entscheidungsfreiheit überhaupt gilt es zu bedenken: Sich
taufen zu lassen, weil Gottes Ruf zum Heil gehört und
vernommen wurde, ist keine freie Entscheidung wie der
Abschluss eines Vertrages. Niemand ist von sich aus frei, das
Heil anzunehmen. Nur wo das schöpferische Wort des Evangeliums
wirkt, kommt es zu Umkehr und glaubendem Empfang der
Heilszusage in Christus. Wenn ein Mensch, unabhängig von
seinem Alter, sich zur Annahme des Heils entscheidet, so ist
dieses immer das Ergebnis von Gottes werbendem Ruf und dem
Wirken seines Heiligen Geistes. Und der wirkt, „wo und wann es
ihm wohlgefällt“.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es zum
biblischen Elternverständnis gehört, die Kinder mit in die
Gemeinschaft des Glaubens hineinzunehmen, wie in vielen
anderen Lebensbereichen die Eltern für die Kinder entscheiden
und sie so ins Leben hineinführen.
„Wenn ich mich taufen lasse, dann will ich das bewusst
erleben, während ein Säugling an ein solches Geschehen keine
Erinnerung hat.“
Das Argument ist zunächst verständlich. Dahinter steht die
Sehnsucht nach bewusstem, fühlbarem Erleben und der Wunsch
nach persönlich nachvollziehbarer Erfahrung. Doch zu bedenken
ist: Grundlage der Gewissheit des Heils ist nicht das Erleben,
das immer hinterfragbar bleibt, sondern gerade etwas, das
unabhängig von einzelnen Menschen ist: Die Zusage Gottes, die
von außen (extra nos) zum Menschen kommt. Das schließt das
Erleben nicht aus, sondern ein, z.B. wenn durch die Gewissheit
der Sündenvergebung Friede und Freude erfahren wird, wenn
Menschen in der Anfechtung im Blick auf ihr Getauftsein
getröstet werden.
Wer seine Taufe bewusst erlebt, ist nicht bevorzugt gegenüber
dem, der als Säugling getauft wurde und später im Glauben
seine Taufe bejahen kann.
5.4.
„Die Taufe von erwachsenen Mitgliedern einer Landeskirche
stellt keine Wiedertaufe dar, da die Kindertaufe keine echte
Taufe war, die Glaubenstaufe dagegen biblisch geboten ist.“
Nach dieser Argumentation müsste der Taufe der Glaubensschritt
vorausgehen. Die Taufe selbst ist dann nur Bekenntnisakt vor
Gemeinde und Welt und Gehorsamsakt gegenüber dem biblischen
Zeugnis. Dann wäre aber die Säuglingstaufe nichtig und ein
nochmaliger Taufakt nötig.
Demgegenüber stellen wir fest: Die Taufe ist nicht in erster
Linie Bekenntnisakt, sondern Gottes Heilszusage über dem
Täufling. Diese Zusage ist kein leeres Wort. Die Taufe ist
Gottes Brief und Siegel auf sein Wort für den einzelnen. Sie
bleibt über einem Menschen bestehen, auch wenn er sie im
Augenblick des Empfangs nicht bewusst vernehmen kann. Die
Gültigkeit und Wertigkeit der Taufe hängt nicht an der
Qualität des subjektiven Erlebens beim Täufling, sondern an
der einmaligen und nicht auszulöschenden Qualität der
göttlichen Zusage über dem Täufling.
Auch die bewusst erlebte Taufe schützt weder vor Anfechtung
noch vor Unglauben. Soll sich z.B. der Getaufte nochmals
taufen lassen, wenn er in die Anfechtung gerät, ob denn seine
Bekehrung, seine Glaubensentscheidung, seine Übergabe- und
Bekenntniswilligkeit bei der Taufe echt und gut genug waren
vor Gott? Allein auf Gottes Zusage kann sich der als
Erwachsene wie der als Säugling Getaufte berufen. Denn beide
leben in der bleibenden Abhängigkeit von Gott und seinem
gnadenreichen Wort.
„Sollte man nicht grundsätzlich in der Kirche den Taufaufschub
einführen, wenigstens als Alternative zur Kindertaufe? Dann
würden uns viele Spannungen erspart.“
Zunächst ist festzustellen, dass ein Taufaufschub in vielen
Landeskirchen rechtlich möglich ist und praktiziert wird. Weil
aber Gottes Heilshandeln jeder menschlichen Antwort voraus
geht, halten wir die Säuglingstaufe für die diejenige Praxis,
in der evangelischer Glaube am besten zum Ausdruck kommt.
Daneben respektieren wir, wenn Brüdern und Schwestern die
biblisch-theologischen Argumente anders gewichten und sich für
einen so genannten Taufauf-schub bzw. für die Erwachsenentaufe
aussprechen oder entscheiden. Klar ist jedoch, dass eine
aufgeschobene Taufe keine bessere Taufe ist. Auch ein
Taufaufschub verpflichtet Eltern und Gemeinde zur Verkündigung
des Glauben wirkenden Evangeliums.
Gott handelt in der Taufe. Warum sollten wir unseren
unmündigen Kindern das vorenthalten, was schon Christen in der
Apostelzeit in ihren „Häusern“ praktizierten?
5.6.
„Ich sehe nicht ein, warum man mit der Taufe Mitglied in einer
bestimmten Kirche wird.“
Negative Erfahrungen mit der Landeskirche lassen solche
Vorstellungen verständlich erscheinen. Überall, wo Christen
zusammenkommen und damit die geglaubte Gestalt der Kirche Jesu
Christi sichtbar wird, gibt es neben ermutigenden Erfahrungen
Fehler, Schuld und Versagen. Die geglaubte Gemeinde darf nicht
von der erfahrbaren Wirklichkeit getrennt werden.
Damit hängt es auch zusammen, dass die Taufe ihren Platz in
einer sichtbaren Gemeinde hat und haben muss und hier zentral
im Gottesdienst der Gemeinde. Taufe, Gemeinde, Wort und Glaube
sind nicht voneinander zu trennen. Sie spielen sich nicht nur
im Geist und in den Gedanken ab, sondern werden hörbar,
sichtbar, erfahrbar, schlagen sich in der Geschichte einzelner
Menschen wie ganzer Gemeinden und Kirchen nieder. Jede Kirche,
jede Gemeinde hat dabei ihre Geschichte, ihre Bekenntnisse und
ihre Ordnungen, die sich auf die Gestalt der Taufe auswirken.
Gottes Handeln in der Taufe, durch das der Täufling in den
Leib Christi eingegliedert wird (Apg 2,41; Eph 4,4-6), findet
sichtbaren Ausdruck in der Aufnahme und damit Mitgliedschaft
in der taufenden Gemeinde und Kirche. Taufe ist damit Aufnahme
in eine sichtbare Gemeinde, die zur geistlichen Identität und
Heimatfindung beiträgt.
Landeskirchliche Gemeinschaftsarbeit hat nach ihrem
Selbstverständnis (unabhängig vom Grad der Zusammenarbeit mit
der Landeskirche) ihren Platz in der Landeskirche. Deshalb
sind Getaufte, die zur Landeskirchlichen Gemeinschaft gehören,
Glieder der jeweiligen Landeskirche, auch wenn sie die
Landeskirchliche Gemeinschaft als ihre geistliche Heimat
betrachten.
6. Schlusswort
Von der Taufe denken wir nicht gering. Jesus Christus hat
seinen Jüngern geboten zu taufen. Die Taufe ist seine Gabe an
uns. Bevor wir etwas wussten und konnten, hat Gott alles für
unser Heil getan.
Die Freude an der Taufe ist darum vor allem Freude an Jesus.
Weil es so ist, werden wir ihn und sein Heil vor den Menschen
bezeugen: Vor Getauften und Ungetauften, deren Zahl in unserem
Land immer größer wird.
Die Taufe ist unlösbar verbunden mit der zum Glauben rufenden
Verkündigung des rettenden Evangeliums durch die Gemeinde.
Diese übernimmt eine große Verantwortung, wenn sie tauft –
seien es Kinder oder Erwachsene.
Zu dieser Verantwortung gehört das immer neue Gespräch über
die Taufe, besonders über das Verhältnis von Wort Gottes und
Taufe, Glaube und Taufe, Gemeinde und Taufe. Dazu will die
vorliegende Erklärung des Gnadauer Theologischen
Arbeitskreises beitragen.
Literaturhinweise:
Hansjörg Bräumer: Taufe – Eine biblische Betrachtung für
Angefochtene; Hänssler-Verlag 1987
Kurt Heimbucher: „Ich bin getauft auf einen Namen ...“ –
Gedanken eines Christen, der sich über seine Taufe freut;
Gnadauer Materialdienst Nr. 14
Walter Michaelis: Haben wir ein gutes Gewissen gegenüber
der Taufe? Gnadauer Material-dienst Nr. 1
Die Erklärung wurde vom Gnadauer Theologischen Arbeitskreis
erarbeitet.
Zu ihm gehören
Hans-Joachim Martens, Woltersdorf (Vorsitzender bis März 2001)
Karl-Heinz Bormuth, Marburg
Dr. Joachim Drechsel, Marburg (seit März 2001)
Dr. Helmuth Egelkraut, Weissach im Tal
Gottfried Geweniger, Lößnitz (Vorsitzender ab März 2001)
Dr. Eberhard Hahn, Tübingen
Dr. Rainer Knieling, Wuppertal
Dr. Christoph Morgner, Siegen
Dr. Klaus vom Orde, Recklinghausen
Theo Schneider, Dillenburg
Paul-Gerhard Schwesig, Cöthen
Claus-Dieter Stoll, Sulz am Neckar
Martin Westerheide, Puschendorf
Dillenburg, den 6. März 2001
Fassung: 06.03.2001 |